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Sie hilft und unterstützt Patienten ...

 

  • beim Aufstehen oder zu Bett gehen

  • beim Waschen, beim Duschen und Baden

  • bei der Körperpflege, Kämmen, Rasieren, Eincremen

  • beim An- und Auskleiden

  • beim Mobilisieren

  • beim Treppensteigen und beim Gehen

  • beim Führen des Rollstuhls und Rollators

  • bei Toilettengängen

  • bei der Inkontinenzversorgung

  • bei der pünktlichen Einnahmen von den Medikamenten

  • bei Bedarf auch in der Nacht

  • beim Notfall den Notarzt und die Familie zu kontaktieren.

Die Pflegerin erledigt hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie z. B. die bewohnten Räume putzen, waschen und bügeln, Einkaufen, Kochen, Backen und Zubereiten der Nahrungen (auch Diätkost oder mundgerechte Speisen).

Sie leistet Gesellschaft, spielt Karten oder Gesellschaftsspiele, liest vor, geht Gassi, versorgt die Haustiere, usw.

 

Sie begleitet den Patienten bei Spaziergängen, Ausflügen, bei allen nötigen Erledigungen und Besorgungen, macht es aber auch alleine. Sie geht mit zu Ärzten, Therapeuten oder ins Krankenhaus, zu Besuchen von Verwandten oder Freunden, zu kulturellen Veranstaltungen.

 

Die Betreuungskraft ist natürlich auch nachts in dem Haushalt des Patienten und steht bei Bedarf zur Verfügung.

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